Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)


1. Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder per Formular bestätigen oder diesen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Weichen die von unseren Abnehmern bestellten Stückzahlen von den Stückzahlen der Verkaufsmengeneinheit (VE) ab, so sind wir berechtigt, die Bestellmenge entsprechend anzupassen.

2. Berechnung und Preise
Für die Berechnung sind die Abgangsmenge bzw. das Abgangsgewicht und die am Versandtag gültigen Verkaufspreise maßgebend. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen sowie bei Erhöhungen der Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich frachtfrei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf dem Wege nach unserer Wahl ab einem Nettoauftragswert von mindestens € 500,– (ohne Mehrwertsteuer) in einer Sendung. Darunter behalten wir uns vor, eine Handhabungspauschale von € 25,– zu berechnen. Für nicht von InMedi verursachte Waren-Rücksendungen kann eine Abwicklungspauschale von 15 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch € 25,– erhoben werden.

3. Zahlung
Soweit nicht Vorauszahlung vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Kürzungen für Porto-, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt. Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, befugt, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ferner berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, vom Rechnungsbetrag zu berechnen.

4. Lieferung und Abnahme
Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 8 dieser Bedingungen verlangen. Unsere Lieferfrist ruht, solange der Käufer mit einer zufälligen Zahlung in Verzug ist. Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

5. Verpackung
Versandkartons und -kisten werden nicht zurückgenommen, der Käufer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung im Sinne der Verpackungsverordnung (Wiederverwertung, stoffliche Verwertung).

6. Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Mängelrügen, Haftung und Rücktritt
Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern sowie der Kenn-Nummer der beanstandeten Ware zu erheben. Wir sind nicht verpflichtet, Waren, die uns ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden kann der Käufer nur nach Maßgabe der Nr. 8 dieser Bedingungen verlangen. Werden die auf den Packungen angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten, so entfällt für uns jegliche Haftung.

8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs oder Nichterfüllung sind auf den dreifachen Kaufpreis der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde, beschränkt. Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz haften, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit hiernach unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter.

9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungen bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Käufer zustehen. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Mehrwertsteuer) für die mit veräußerte Vorbehaltsware. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt jedoch nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Ersatzprodukte – Warenzeichen
Anstelle unserer Präparate und sonstigen Erzeugnisse, gleichgültig, ob sie unter Warenzeichen oder unter Gattungsbezeichnungen in den Handel kommen, dürfen nicht andere Produkte (Ersatzprodukte) angeboten oder geliefert werden. Auch eine Gegenüberstellung in Angeboten, Preislisten usw. darf nicht erfolgen. Besteht die Absicht, bei der Herstellung anderer Produkte unsere Warenzeichen zur Deklarierung eines Bestandteils dieser anderen Produkte zu benutzen, so darf dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns geschehen.

11. Sonderbedingungen für die Lieferung von Geräten
Bei Lieferung von Geräten gelten für die Gewährleistung, Haftung und Rücktritt Nr. 7 und 8 unserer vorstehenden Verkaufsbedingungen mit folgenden Abweichungen bzw. Ergänzungen:
Wir gewährleisten die einwandfreie Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Geräte für die Dauer von 12 Monaten und der gelieferten Ersatzteile für die Dauer von 6 Monaten gerechnet ab Übergabe an den Käufer. Beanstandungen sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Angabe der Rechnungs- und/oder Gerätenummer schriftlich anzuzeigen. Bei ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen werden wir fehlerhafte Geräte, Teile derselben sowie Ersatzteile, die sich infolge eines vor der Übergabe an den Käufer liegenden Umstandes als schadhaft oder unbrauchbar herausstellen, nach unserer Wahl instandsetzen oder erneuern. Schlägt die Gewährleistung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers verjährt in jedem Fall nach 12 Monaten ab Übergabe des Gerätes bzw. nach 6 Monaten ab Übergabe des Ersatzteils. Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen oder unerlaubte Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz haften, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit hiernach unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden, die infolge unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie unbefugt vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungen entstanden sind.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Auslieferungsstätte, für alle anderen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von InMedi GmbH. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Hannover oder, soweit wir klagen, auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

13. Anwendbares Recht
Für Bestellungen, Lieferungen und jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.

Juli 2018, InMedi GmbH